Kuratorium, Stiftungsrat und Geschäftsführung
Der Stiftungsrat entscheidet insbesondere über den Einsatz und die Vergabe von Stiftungsmitteln.
Das Kuratorium wählt und beruft die Mitglieder des Stiftungsrates und berät diesen. Mitglieder des Kuratoriums werden Persönlichkeiten, die sich für die Belange der Stiftung in besonderer Weise einsetzen. Sie werden auf Vorschlag von Stiftern für die Dauer von drei Jahren berufen.
Derzeit sind unsere Kuratoriumsmitglieder Jörg Probst, Alfred Ritter und Jakob Müller.