Die Fördermittel werden mindestens zweimal im Jahr vergeben, die Entscheidungs-Sitzungen finden in unregelmäßigen Abständen statt. Die Stiftung fördert besonders Initiativen, die die Bürgerenergiewende vorantreiben. Für die Anstragsstellung bitten wir Sie darum, unser Antragsformular nebst Kosten- und Finanzierungsplan auszufüllen. Beide Formulare finden Sie im nebenstehenden Downloadbereich.
Förderkriterien
Gefördert werden können nur gemeinnützige Vorhaben.
Wir fördern innovative Konzepte und Vorhaben, die sich unter anderem durch folgende Qualitäten auszeichnen:
- Sie beschreiben beispielhafte Ansätze zu einem verantwortlichen Umgang mit Menschen, Umwelt und Ressourcen
- Sie beleben und erweitern den Förderbereich um neue, zukunftsweisende Ideen, Konzepte und Herangehensweisen
- Sie werden von einer sachkundigen, engagierten Gruppe von Menschen getragen, deren Strukturen emanzipative Ansätze berücksichtigen
Förderantrag
Bitte prüfen Sie vor Antragstellung, ob Ihr Antrag die vorstehenden Kriterien erfüllt.
Einrichtungen und Organisationen, die nicht Mitglieder der GLS Treuhand sind, reichen bitte mit der Antragstellung folgende Anlagen ein:
- die Satzung
- einen aktuellen Freistellungsbescheid (nicht älter als drei Jahre)
- einen Auszug aus dem Vereinsregister
Es wird darum gebeten, den ausgefüllten Antrag per E-Mail an hermann.falk@gls-treuhand.de einzusenden.
Die Bearbeitung Ihres Antrags kann erst erfolgen, wenn uns die Antragsunterlagen vollständig vorliegen. Die Anträge werden vom Stiftungsrat beraten. Er entscheidet über die Förderung. Da der Stiftungsrat nur 2-3 Mal im Jahr tagt, kann die Entscheidung im längsten Fall ein halbes Jahr dauern. Bitte fragen Sie ggf. nach, wann die nächste Sitzung stattfindet. Antragsstellung
Bitte verwenden Sie ausschließlich unser nebenstehendes Antragsformular.
Ihr Kontakt
Hier finden Sie die Vorlagen für das Antragsformular und den Kosten- und Finanzierungsplan.