Die nationale CO2-Bepreisung bis 2020 gemeinsam schaffen. Transparent und fair
Bis spätestens Ende des Jahres 2020 muss nach unserer Überzeugung in Deutschland ein Gesetz zur Einführung einer nationalen CO2-Abgabe auf fossile Energieträger verabschiedet worden sein. Dieses Gesetz muss sowohl in das europäische Recht wie auch in das Welthandelsrecht eingebettet sein und im größtmöglichen Konsens mit allen maßgeblichen Parteien im Bundestag und mit unseren Nachbarländern zustande kommen. Die Zeit ist reif dafür, doch das Zeitfenster für unser Parlament ist eng – die kommende neue Regierung muss Handlungsrichtung vorgeben, damit wir bis 2020 einen verbindlichen Rahmen für ein wettbewerblich faires Preissignal für Produktion, Verkehr und Konsum haben.
Der bereits existierende, jedoch gelähmte Emissionshandel kann und muss durch ein planvolles, transparentes Instrument nationaler CO2-Preise auf fossile Energieträger wie Kohle, Erdgas und Öl ergänzt werden. Im Gegenzug sollten die bestehenden Steuern und Umlagen, insbesondere die EEG-Umlage und die Stromsteuer, abgeschafft werden.
Nur auf diese Weise erhalten wir ein wirkungsvolles Instrument gegen die fortschreitende Erderhitzung. Zugleich können die deutschen Bürgerinnen und Bürger sowie 96 % der in Deutschland tätigen Unternehmen finanziell entlastet werden, weil sich die Schadensfolgekosten der CO2-Emissionen auf mehr Schultern und untereinander gerechter verteilen. Ein einheitliches Preissignal schafft Klarheit und fairen Wettbewerb der Unternehmen um die besten Klimaschutzlösungen, egal ob in der Automobilindustrie, Energiewirtschaft, Landwirtschaft oder im Handel. Denn eines ist klar: Die nationalen und europäischen Klima- und Erneuerbaren Energien-Ziele bleiben verpflichtend, auch wenn die GroKo-Sondierer dabei sind, die Klimaziele 2020 aufzugeben.
- Nationale Klimaschutzziele müssen im möglichst parteiübergreifend Konsens bestehen bleiben und bis 2030 erreicht werden.
- Eine Reduzierung der emittierten Treibhausgasmengen entsprechend der international vereinbaren Ziele in allen Sektoren (Strom, Wärme, Verkehr) ist notwendig.
- Mittelfristiges Ziel ist die Energieversorgung ohne Atomenergie und Kohle auch nicht durch Stromimporte aus dem Ausland (Atomenergie gemäß Ausstiegsbeschluss und Kohle bis 2030)
- Dazu braucht es den stärkeren Ausbau der erneuerbaren Energien sowie mehr Energieeffizienz und -suffizienz.
- Der Emissionshandel sollte durch ein planvolles, transparentes Instrument nationaler CO2 Preise (z.B. als Energiesteuer, Klimaabgabe) auf fossile Energieträger wie Kohle, Erdgas und Öl ergänzt werden.
- Das Instrument des nationalen CO2 Preises muss Europarechts- und WTO-konform entwickelt werden sein und ggf. einen steuerlichen Grenzausgleich (border carbon adjustment) zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen ermöglichen.
- Es ist so zu gestalten, dass carbon leakage vermieden wird.
- Nationale CO2 Preise sollten angemessen hoch beginnen, um wirksam zu sein und mit abnehmenden Treibhausgasemissionen sozialverträglich ansteigen.
- Sie sollten zu einer Reform und damit Vereinfachung der bisherigen Umlagen und Steuern auf Energie führen. Breite Akzeptanz finden CO2-Preise nur, wenn im Gegenzug die existierenden Abgaben und Steuern auf Energie reduziert oder sogar abgeschafft werden.